Nutzungsbedingungen

Die Website des ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS stellt Informationen und Daten sowie mittels Hyperlinks (Internetverknüpfung) Informationen anderer Websites zur Verfügung.

Nutzungsbedingungen für Services der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS-Websites und Disclaimer für Links

Geltung der Nutzungsbedingungen

Der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS (Österreichischer Automobil-, Motorrad und Touring Club) hält die Angebote der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS Websites und Facebook Sites („Websites“) für Nutzer nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungenbereit. Zusätzlich können bei der Nutzung bestimmter Dienste jeweils ergänzende Zusatzbedingungen Anwendung finden.

Mit Inanspruchnahme der auf den Websites angebotenen Dienste erkennt der Nutzer die Geltung dieser Nutzungsbedingungen an. Soweit der Nutzer mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist, fordert der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS dazu auf, die Websites nicht zu besuchen. Der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS behält sich das Recht vor, Nutzer im Rahmen von Angeboten auf Websites nicht zu berücksichtigen, sofern Nutzer diese Nutzungsbedingungen und/oder etwaige Zusatzbedingungen nicht einhalten und/oder nicht akzeptieren oder der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS daran ein anderes berechtigtes Interesse hat.

Der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS ist nicht dazu verpflichtet, bereit gestellte Inhalte, Dienste, Daten oder sonstige Informationen für einen bestimmten Zeitraum abrufbar bereit zu stellen. Der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS unterliegt zudem keiner Pflicht sicherzustellen, dass die Websites oder einzelne ihrer Bestandteile außerhalb Österreichs genutzt bzw. legal genutzt werden können. Der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS kann jederzeit den Inhalt der Websites ändern, bearbeiten, kürzen, ergänzen und/oder löschen, ohne die ursprüngliche Version zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus kann der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS in freiem Ermessen zu jeder Zeit diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und/oder ergänzen. Nach Änderung der Nutzungsbedingungen erkennt der Nutzer mit fortgesetzter Inanspruchnahme der Websites die geänderten Nutzungsbedingungen als Grundlage für seine Nutzung an.

 

Bereitstellung von Daten und Informationen

Die auf den Websites abrufbaren Informationen und Daten stellt der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS dem Nutzer ausschließlich zum persönlichen und nicht zum gewerblichen bzw. anderweitig kommerziellen Gebrauch bereit.

Die Vervielfältigung, Verbreitung, Umgestaltung, Bearbeitung und/oder Änderung von Informationen und/oder Daten, insbesondere von Texten, Textteilen, Bildern, Audiodaten oder Bewegtbildern, bzw. jede sonstige nicht bestimmungsgemäße Verwendung sowie jedwede kommerzielle Nutzung und/oder Verwertung der Websites oder Teilen hiervon im Wege der Sendung, der Wiedergabe oder auf andere Art und Weise ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS nicht gestattet.

 

Gewährleistung und Haftung

Der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte, Informationen und Daten, die der Nutzer auf den Websites abrufen kann. Darüber hinaus gibt der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS keine Erklärungen, Garantien und/oder Zusicherungen im Hinblick auf die Nutzung der Websites oder einzelner ihrer Bestandteile für einen bestimmen Zweck ab. Der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS übernimmt ferner keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, die durch die Nutzung von Inhalten, Daten oder Informationen auf Websites beim Nutzer entstehen; dies gilt auch für anfallende Kosten an Hard- und/oder Softwarekomponenten des Nutzers.

 

Links

Für die auf den Websites enthaltenen direkten oder indirekten Verweise auf fremde Internetseiten(„Links“), welche außerhalb des Verantwortungsbereiches des ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS liegen, waren für den ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS im Zeitpunkt der Einrichtung der Links und im Rahmen einer groben Überprüfung dieser externen Internetseiten keine illegalen und/oder rechtswidrigen Inhalte erkennbar, ohne dass der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS diese Seiten umfassend untersucht hat. Auf die aktuelle oder zukünftige Gestaltung, die Zusammenstellung, die Inhalte sowie die Urheberschaft der mit den Websites über Links verknüpften fremden Internetseiten hat der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS keinen Einfluss und überprüft etwaige Änderungen weder systematisch noch in bestimmten periodischen Abständen. Der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS distanziert sich daher von den Inhalten dieser Internetseiten, die mit den Websites verlinkt sind.

Verweise auf einzelne verlinkte externe Internetseiten stellen lediglich ergänzende Serviceleistungen für unsere Nutzer dar. Der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS beabsichtigt nicht, sich in irgendeiner Form den Inhalt fremder Internetseiten zu eigen zu machen und/oder diese Inhalte für sich zu beanspruchen. Der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS stellt ausdrücklich klar, dass zu den Dienstleistungen oder Waren und/oder den Zeichen von Unternehmen, auf deren Internetseiten verwiesen wird, keine Beziehung irgendeiner Art im Hinblick auf Produkte bzw. Leistungen oder Zeichen des ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS besteht.

Für illegale, fehlerhafte, rechtswidrige oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung von Informationen fremder Internetseiten entstehen, haftet allein der Anbieter bzw. Betreiber der jeweiligen Internetseite, auf die verwiesen wird.

 

Weitere Nutzungsbedingungen

Für bestimmte Inhalte und Angebote der ÖAMTC ZWEIGVEREIN KREMS-Website gelten subsidiär weitere Nutzungsbedingungen. Diese sind unter den folgenden Links abrufbar.

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Allgemeine Bestimmungen

Jegliche Nutzung der Websites oder der dort aufgeführten Daten, Informationen, Texte, Textteile oder Bilder, sowie jede Handlung, Dulden oder Unterlassen, das im Zusammenhang mit der Nutzung der Websites steht, unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Krems, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen anderes vorsehen.

Sollten sich einzelne Nutzungsbestimmungen als undurchführbar oder unwirksam erweisen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche andere Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oderundurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich wirksam am nächsten kommt.

Stand: 1.12.2020